Die Komplexität des Arbeitsrechts nimmt ständig zu. Die ohne fachanwaltliche Beratung ausgesprochene Arbeitgeberkündigung ist regelmäßig unwirksam; die Arbeitnehmerseite wiederum versäumt aus Unkenntnis häufig, die eigene Position arbeitsvertraglich hinreichend abzusichern oder im Konfliktfall alle Rechte umfassend durchzusetzen.

Wir beraten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, Kammern, Verbände und Innungen. Außerdem übernehmen wir die Vertretung vor allen Brandenburger Arbeitsgerichten, vor dem Arbeitsgericht Berlin sowie vor allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Unsere Leistungen innerhalb des Arbeitsrechts sind:

  • Außergerichtliche Beratung bei der Vorbereitung arbeitgeberseitiger Maßnahmen, insbesondere von Umstrukturierungen und Kündigungen
  • Beratung bei Gestaltung und Abschluss von Arbeits- und Aufhebungsverträgen einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Bezüge
  • Kündigungsschutzprozesse
  • Durchsetzung sämtlicher Ansprüche von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern
  • Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten
  • Arbeitsrecht der Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen, insbesondere Befristungsmöglichkeiten nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz(WissZeitVG), Juniorprofessur
  • Beratung zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen
  • Gestaltung und Mitwirkung beim Abschluss von Flächen- wie Firmentarifverträgen
  • Seminare für Unternehmen, Verbände und Innungen
  • „externe Rechtsabteilung“ für Unternehmen
  • Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen für Arbeitnehmer: Interessenanalyse, Feedbackbeurteilung

Referenzen und Beispiele

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